Geringfügige Beschäftigungen – Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen – Minijobs

Die deutsche Sozialversicherung ist davon geprägt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind. Dieser Grundsatz wird durchbrochen bei den so genannten geringfügigen Beschäftigungen oder Minijobs. Hier tritt, mit Ausnahme der Rentenversicherung ab 2013, keine Versicherungspflicht ein, jedoch sind pauschale Beiträge zu zahlen. In der Rentenversicherung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, so dass hier auch weiterhin pauschale Beiträge zu zahlen sind.

Die heutige Arbeitswelt mit hoher Arbeitsteilung, kann nicht mehr einfach in Hauptbeschäftigung und Nebenbeschäftigung aufgeteilt werden.

Vielfach werden mehrere Nebenbeschäftigungen ausgeübt. Oder eine Selbständige Tätigkeit wird mit einer Nebenbeschäftigung ergänzt. Hausfrauen, Rentner und Studenten sind heute oftmals auf solche Nebenbeschäftigungen oder Nebentätigkeiten angewiesen. Je nach persönlichem Hintergrund treten unterschiedliche versicherungsrechtliche Folgen ein.

Auf den folgenden Seiten sind die Einzelregelungen erläutert:

Begriff der geringfügig entlohnten Beschäftigung – Minijob
Begriff der kurzfristigen Beschäftigung
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs
Hauptbeschäftigung und Minijob bei gleichem Arbeitgeber
Geringfügig entlohnte Beschäftigung bei gleichzeitiger kurzfristiger Beschäftigung
Minijob in Privathaushalten
Arbeitnehmer und Selbständigkeit
Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit
Arbeitslosengeld und Minijob
Altersrentner mit Minijob oder Vollzeitbeschäftigung
Erwerbsminderungsrente und Minijob
Witwenrente und Minijob
Waisenrente und Minijob
Beamter und Minijob
Wehrpflicht – Zivildienst und Minijob
Versorgungsempfänger – Pensionäre und Minijob
Übungsleiter und Minijob
Private Krankenversicherung und Minijob
Elternzeit und Minijob
Freiwillige Krankenversicherung und Minijob
Aufstockung der Rentenbeiträge bei Minijobs
Pauschalbeiträge aus Minijobs erhöhen die Rente

Studenten

Studenten mit einem Minijob
Studenten mit mehreren Minijobs
Studenten mit einer Hauptbeschäftigung
Studenten mit einer Hauptbeschäftigung und Minijob
Studenten mit einer befristeten Hauptbeschäftigung
Studenten und selbständige Erwerbstätigkeit
Werkstudenten
Studenten mit Waisenrente und Job
Studentenjob im Urlaubssemester
Praktikanten und Sozialversicherung
20-Stunden-Regel Studenten

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