Fragen zur Wohngebäudeversicherung zurück zum Fragenkatalog
Kann eine Unterversicherung bestehen?
Bei dem erstmaligen Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird sehr sorgfältig anhand der Bauartklasse, der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes der Wert 1914 in Goldmark ermittelt. Dieser Wert wird für jedes Jahr mit dem fortgeschriebenen gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Damit entspricht die Versicherungssumme immer dem aktuellen Wert des Gebäudes. Deshalb kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen. Wird allerdings das Gebäude umgebaut oder wesentlich verändert, dann ist der neue Wert zu ermitteln. Geschieht dies nicht, dann kann im Schadenfall eine Unterversicherung bestehen. Deshalb sollte man alle wesentlichen Änderungen am Gebäude oder Änderungen in der Nutzung, der Versicherung unverzüglich mitteilen.