Betriebshaftpflicht
Umwelt-Haftpflichtschäden
Umwelt-Haftpflichtschäden sind alle Schäden, die durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Gewässer eintreten. Dies gilt auch für die Folgeschäden. Eine Umwelteinwirkung liegt vor, wenn sich Dämpfe, Gase, Druck, Stoffe, Wärme, Geräusche, Strahlen oder Erschütterungen in Boden. Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Dies ist zum Beispiel bei Feuer oder Explosion der Fall.
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Die Umweltschäden, die aus dem allgemeinen Risiko des versicherten Betriebes entstehen, sind in der Regel durch die in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) enthaltene Umwelthaftpflicht-Basisversicherung enthalten.
Umwelthaftpflicht-Regressversicherung
Für die Umwelthaftpflicht-Regressversicherung ist eine besondere Deckung erforderlich. Hiermit können Umweltschäden, die durch die Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von umweltrelevanten Anlagen entstehen, abgesichert werden.
WHG-Anlagen
Eine besondere Deckung brauchen auch umweltgefährdende Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies sind alle Anlagen zum Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Ablagern, Befördern oder Wegleiten gewässerschädlicher Stoffe. Solche Anlagen sind beispielsweise auch Heizöltanks, Kraftstofftanks oder Farbenlager.
Kleingebinde bis 250 Litern als Einzelbehälter und eine Gesamtmenge von 1000 Litern sind meistens in der Betriebshaftpflicht mitversichert.
Abwasseranlagen
Abwasserreinigungsanlagen und Abscheideanlagen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung besonders zu vereinbaren. Dies gilt für Öl- und Benzinabscheider und Fettabscheider. Fettabscheider sind bei Lebensmittelbetrieben, Metzgereien, Hotel- und Gaststätten meist mitversichert.
UHG-Anlagen
Besondere Anlagen, die im Umwelthaftungsgesetz (UHG) genannt sind und einer besonderen Genehmigung oder Anzeigepflicht unterliegen, werden nur im Einzelfall nach Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft besonders versichert.