Fragen zur GUV
Müssen von der Unfallrente Steuern bezahlt werden?
Die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr. 1a Einkommensteuergesetz EStG ausdrücklich als steuerfrei erklärt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Verletztenrenten, Witwenrenten oder Waisenrenten handelt.