Fragen zur Riesterrente zurück zum Fragenkatalog
Was passiert, wenn man arbeitslos wird?
Als Arbeitsloser mit Arbeitslosengeldbezug gehört man weiterhin zum versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass weiterhin Ansprüche auf die Riesterförderung bestehen. Als Einkommen ist dabei das bezogene Arbeitslosengeld anzusehen. Bezieht man Arbeitslosengeld II, wird das Altersvorsorgevermögen auf dem Riesterkonto nicht als Vermögen angerechnet.