Kfz Versicherung
Versicherte Personen
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer versichert. Daneben sind noch folgende Personen mitversichert:
der Fahrzeughalter
der Eigentümer
der Fahrer
Beifahrer d.h. Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses den Fahrer zur Ablösung oder zum Be- und Entladen des Fahrzeuges begleiten
Die mitversicherten Personen können die Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.