Arbeits-Rechtsschutz
Jeder Arbeitnehmer oder öffentlich Bediensteter kann einmal Ärger mit seinem Arbeitgeber oder Dienstherr bekommen. Sei es wegen der Höhe des Lohnes, Angaben im Arbeitszeugnis, Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen oder einer Kündigung. Die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche übernimmt die Arbeits-Rechtsschutzversicherung.