Gesetzliche Unfallversicherung
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Die ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei Arbeitsunfällen wird von Ärzten und Zahnärzten erbracht. Sind Hilfeleistungen von anderen Personen erforderlich, dürfen sie erbracht werden, wenn der Arzt sie angeordnet hat.
Dabei umfasst die Behandlung die Arzttätigkeit, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig ist. Wenn bei einem Arbeitsunfall wegen der Art und Schwere der Verletzung eine besondere unfallmedizinische Behandlung erforderlich ist, wird diese geleistet. Insoweit kann auch die freie Arztwahl eingeschränkt werden.