Gesetzliche Unfallversicherung
Arzneimittel und Verbandsmittel
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Arzneimittel und Verbandsmittel gezahlt, die erforderlich sind und ärztlich verordnet werden. Eine Eigenbeteiligung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier nicht. Wurden aber für bestimmte Arzneimittel in der Krankenversicherung Festbeträge festgelegt, dann zahlt auch die Unfallversicherung nur die Arzneimittel in dieser Höhe. Für die Mehrkosten der verordneten Mittel kommt der Unfallverletzte auf. Hierauf hat ihn der verordnende Arzt vor der Verordnung hinzuweisen.